Kirchenverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der [[Pfarrgemeinderat]] zuständig.
Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der [[Pfarrgemeinderat]] zuständig.


Zur für die Jahre 2019–2024 gewählten Kirchenverwaltung gehören:
===2019–2024===


Kirchenpfleger [[Rudolf Hirschbeck]]
[[Rudolf Hirschbeck|Hirschbeck Rudolf]]   Kirchenpfleger
Baur, Thomas
Gastl, Christof
Wagner, Franz
===2013–2019===


Weitere Mitglieder
===2007–2012===


Baur, Thomas
===2001–2006===
 
[[Karl Harsch]] Kirchenpfleger
Gastl, Christof
[[Bernhard Schellenberger]]
 
[[Josef Seeler]]
Wagner, Franz
[[Franz Wagner]]


==Presse==
==Presse==

Aktuelle Version vom 25. Februar 2024, 16:54 Uhr

Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.

2019–2024

Hirschbeck Rudolf   Kirchenpfleger	
Baur, Thomas
Gastl, Christof
Wagner, Franz

2013–2019

2007–2012

2001–2006

Karl Harsch Kirchenpfleger
Bernhard Schellenberger
Josef Seeler
Franz Wagner

Presse