Der erste schriftliche Nachweis stammt aus dem Jahr 1824: Unterschied zwischen den Versionen

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Das – nach Stand der gegenwärtigen Forschungen – zur Zeit älteste Dokument über die Existenz des Kirchenchores Genderkingen stammt aus dem Jahre 1824. Bei diesem Dokument, lagernd im Pfarrarchiv Genderkingen, handelt es sich um die „Einkommens-Fassion“  des Schullehrers [[Josef Köhle]] (Kehle), verfasst durch Pfarrer [[Sebastian Viktor Karmann]], der von 1824 bis 1828 Seelsorger der Gemeinde Genderkingen war. Handschriftlich vermerkte Pfarrer Karmann auf der Umschlagseite : „Nota – Schon vor drei Jahren verlangt – aber nicht bearbeitet bis nach Anno 1824 durch Pfarrer Karmann“. In der Einkommensaufstellung des Schullehrers von Genderkingen erscheint auf der Seite 3 unter der Aufstellung von Nebeneinkünften erstmals der Betrag von 12fl (Gulden) 30kr (Kreuzer) für die Tätigkeit des Lehrers als Chorregent und Organist. Zusätzlich erhielt Lehrer Köhle vom Pfarrherrn die jährliche Zuwendung von 12fl 40kr für seine Dienste als Messner. Dieser Vermerk über Nebeneinkünfte als Chorregent bestätigt die Existenz eines Kirchenchores in Genderkingen bereits schon zum Jahre 1824.
Das – nach Stand der gegenwärtigen Forschungen – zur Zeit älteste Dokument über die Existenz des Kirchenchores Genderkingen stammt aus dem Jahre 1824. Bei diesem Dokument, lagernd im Pfarrarchiv Genderkingen, handelt es sich um die „Einkommens-Fassion“  des Schullehrers [[Josef Köhle]] (Kehle), verfasst durch Pfarrer [[Sebastian Viktor Karmann]], der von 1824 bis 1828 Seelsorger der Gemeinde Genderkingen war. Handschriftlich vermerkte Pfarrer Karmann auf der Umschlagseite : „Nota – Schon vor drei Jahren verlangt – aber nicht bearbeitet bis nach Anno 1824 durch Pfarrer Karmann“. In der Einkommensaufstellung des Schullehrers von Genderkingen erscheint auf der Seite 3 unter der Aufstellung von Nebeneinkünften erstmals der Betrag von 12fl (Gulden) 30kr (Kreuzer) für die Tätigkeit des Lehrers als Chorregent und Organist. Zusätzlich erhielt Lehrer Köhle vom Pfarrherrn die jährliche Zuwendung von 12fl 40kr für seine Dienste als Messner. Dieser Vermerk über Nebeneinkünfte als Chorregent bestätigt die Existenz eines Kirchenchores in Genderkingen bereits schon zum Jahre 1824.


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Aktuelle Version vom 26. Juli 2022, 16:47 Uhr

Vorgeschichte◄◄ Der_erste_schriftliche_Nachweis_stammt_aus_dem_Jahr_1824 ►► 2.Nachweis

Der erste schriftliche Nachweis über die Existenz des Kirchenchores: Die Einkommensfassion des Lehrers Joseph Kehle aus dem Jahr 1824

Das – nach Stand der gegenwärtigen Forschungen – zur Zeit älteste Dokument über die Existenz des Kirchenchores Genderkingen stammt aus dem Jahre 1824. Bei diesem Dokument, lagernd im Pfarrarchiv Genderkingen, handelt es sich um die „Einkommens-Fassion“ des Schullehrers Josef Köhle (Kehle), verfasst durch Pfarrer Sebastian Viktor Karmann, der von 1824 bis 1828 Seelsorger der Gemeinde Genderkingen war. Handschriftlich vermerkte Pfarrer Karmann auf der Umschlagseite : „Nota – Schon vor drei Jahren verlangt – aber nicht bearbeitet bis nach Anno 1824 durch Pfarrer Karmann“. In der Einkommensaufstellung des Schullehrers von Genderkingen erscheint auf der Seite 3 unter der Aufstellung von Nebeneinkünften erstmals der Betrag von 12fl (Gulden) 30kr (Kreuzer) für die Tätigkeit des Lehrers als Chorregent und Organist. Zusätzlich erhielt Lehrer Köhle vom Pfarrherrn die jährliche Zuwendung von 12fl 40kr für seine Dienste als Messner. Dieser Vermerk über Nebeneinkünfte als Chorregent bestätigt die Existenz eines Kirchenchores in Genderkingen bereits schon zum Jahre 1824.