Kirchenverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der [[Pfarrgemeinderat]] zuständig. | Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der [[Pfarrgemeinderat]] zuständig. | ||
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Kirchenpfleger [[Rudolf Hirschbeck]] | Kirchenpfleger [[Rudolf Hirschbeck]] |
Version vom 25. Februar 2024, 16:50 Uhr
Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.
2019–2024
Kirchenpfleger Rudolf Hirschbeck
Weitere Mitglieder
Baur, Thomas
Gastl, Christof
Wagner, Franz
Presse
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DZ 12.02.2019