Kirchenverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der [[Pfarrgemeinderat]] zuständig.
Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der [[Pfarrgemeinderat]] zuständig.


Zur für die Jahre 2019–2024 gewählten Kirchenverwaltung gehören:
===2019–2024===


Kirchenpfleger [[Rudolf Hirschbeck]]
Kirchenpfleger [[Rudolf Hirschbeck]]

Version vom 25. Februar 2024, 16:50 Uhr

Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen (römisch-katholischen) Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.

2019–2024

Kirchenpfleger Rudolf Hirschbeck

Weitere Mitglieder

Baur, Thomas

Gastl, Christof

Wagner, Franz

Presse