Unwetter und Übeltäter

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Genderkinger Heimatbuch

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Unwetter

Aus einer Akte vom 5.7.1863 (Bezirksamt Donauwörth a.S. 1926, Staatsarchiv Augsburg)


Ziemlich genau 66 Jahre später wird Genderkingen von einem noch unvergleichlich größeren Unwetter heimgesucht!

Aus dem Donauwörther Anzeigeblatt 1929


Aus dem Donauwörther Anzeigeblatt, 16. 7.1929, 12 Tage nach dem Hagelgewitter

Nicht mehr gebändigt werden konnten die Zugtiere beim plötzlich einsetzenden Hagelsturm am 4. 7.1929, so daß das geladene Fuder Heu umkippte. Mitten auf der „Bundesstraße 16" (Nähe Seiler) mußten die losen Halme mühsam wiederaufgeladen werden. Von links Michael Zeller, Franz Strobl, Katharina Zeller, das Kindermädchen (barfuß), der Fotograf (Selbstauslöser! Georg Seiler.


Michael Glaß führt hier mit seinem Ochsengespann das verhagelte Getreide heim. Nur eine kleine Menge der noch unreifen Ähren konnte gedroschen werden. Zum Großteil mischte man diese Ernte unter das Viehfutter oder verwendete sie zum Einstreuen.


4.7.1929: Der Getreidestadel des Anwesens Herre kurz nach dem Unwetter.


Von allerhand Übeltätern

Gerichtsurteile des Genderkinger Klostervogts, 1690:

Georg Rott und Mathes Winhardt zu Gendkhin-gen haben im Würthshaus gerauft und deßwegen Straff verlegen müssen. 50 Kreuzer Jakob Sibighauser hat in den Vorangern des Krautgartens übermäht. 1 fl. 30 kr. Strafe. Johann Prenz von Oberndorf ist über die Eysen-rnähder gefahren. 20 Kreuzer Strafe. Georg Grabler Beckhenknecht und die Inwohnerin Rebeca haben sich in des Zieglers Haus zu Gendkhingen fleischlich versündigt. 6 Gulden Strafe. Peter Stehlin Würthknecht umb weillen er frühzeitig beyschlaff mit seinem Weib gepflogen abgestraft worden. 5 Gulden.

Gerichtsurteil in Oberndorf, 16.11.1785

„Joseph Strobl ledigen stands von Ginderkingen und Agatha Rueffin ledigen stand von Eggelstetten haben einbekennet, daß sie in der unteren Mühl zu Oberndorf fleischlich sich versündigt haben. Da nun Rueffin anno 1784 nit Dyonisi Herzog leichtherzig sich allschon hat vergangen, also ist sie mit dreimahliger Vorstellung in der Geigen (eine Art Brett, das um Hals und nach oben gestreckte Hände geschlungen wird) und dem strohernen Kranz, dass vierwochiger Schanzarbeit gestraft und er zu dreimahliger Stock- und 10 fl. Geldstraff verurteilt, beyden zugleich ihr schandvolles Leben mit aller Schärffe verwiesen, und sie zur aufrichtigen Besserung und Bereuung ihrer Sünd nachdruckh-samst ermahnt worden."

Aus dem Wochen- und Anzeigeblatt 38/10.5.1851