Unwetter und Übeltäter
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Unwetter
Aus einer Akte vom 5.7.1863 (Bezirksamt Donauwörth a.S. 1926, Staatsarchiv Augsburg)
Ziemlich genau 66 Jahre später wird Genderkingen von einem noch unvergleichlich größeren Unwetter heimgesucht!
Aus dem Donauwörther Anzeigeblatt 1929
Aus dem Donauwörther Anzeigeblatt, 16. 7.1929, 12 Tage nach dem Hagelgewitter
Bei dem Buben handelte es sich um den Sohn, Josef Wagner.
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Nicht mehr gebändigt werden konnten die Zugtiere beim plötzlich einsetzenden Hagelsturm am 4. 7.1929, so daß das geladene Fuder Heu umkippte. Mitten auf der „Bundesstraße 16" (Nähe Seiler) mußten die losen Halme mühsam wiederaufgeladen werden. Von links Michael Zeller, Franz Strobl, Katharina Zeller, das Kindermädchen (barfuß), der Fotograf (Selbstauslöser!) Georg Seiler
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Michael Glaß führt hier mit seinem Ochsengespann das verhagelte Getreide heim. Nur eine kleine Menge der noch unreifen Ähren konnte gedroschen werden. Zum Großteil mischte man diese Ernte unter das Viehfutter oder verwendete sie zum Einstreuen.
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4.7.1929: Der Getreidestadel des Anwesens Herre kurz nach dem Unwetter.
Von allerhand Übeltätern
Gerichtsurteile des Genderkinger Klostervogts, 1690:
Georg Rott und Mathes Winhardt zu Gendkhin-gen haben im Würthshaus gerauft und deßwegen Straff verlegen müssen. 50 Kreuzer Jakob Sibighauser hat in den Vorangern des Krautgartens übermäht. 1 fl. 30 kr. Strafe. Johann Prenz von Oberndorf ist über die Eysen-rnähder gefahren. 20 Kreuzer Strafe. Georg Grabler Beckhenknecht und die Inwohnerin Rebeca haben sich in des Zieglers Haus zu Gendkhingen fleischlich versündigt. 6 Gulden Strafe. Peter Stehlin Würthknecht umb weillen er frühzeitig beyschlaff mit seinem Weib gepflogen abgestraft worden. 5 Gulden.
Gerichtsurteil in Oberndorf, 16.11.1785
„Joseph Strobl ledigen stands von Ginderkingen und Agatha Rueffin ledigen stand von Eggelstetten haben einbekennet, daß sie in der unteren Mühl zu Oberndorf fleischlich sich versündigt haben. Da nun Rueffin anno 1784 nit Dyonisi Herzog leichtherzig sich allschon hat vergangen, also ist sie mit dreimahliger Vorstellung in der Geigen (eine Art Brett, das um Hals und nach oben gestreckte Hände geschlungen wird) und dem strohernen Kranz, dass vierwochiger Schanzarbeit gestraft und er zu dreimahliger Stock- und 10 fl. Geldstraff verurteilt, beyden zugleich ihr schandvolles Leben mit aller Schärffe verwiesen, und sie zur aufrichtigen Besserung und Bereuung ihrer Sünd nachdruckh-samst ermahnt worden."
Aus dem Wochen- und Anzeigeblatt 38/10.5.1851
Aus heutiger Sicht ist sicherlich nicht allein die Tatsache des Naturaliendiebstahls interessant, sondern auch der Einblick in die prall gefüllte Vorratskammer des Pfarrers im Gegensatz zu den knappen Vorräten des Dorfschulmeisterleins, der damit eine ganze Familie unterhalten mußte.
Donauwörther Zeitung, 16.5.1994
Automaten aufgebrochen
Genderkingen (nip). Insgesamt rund 3400 Mark Münzgeld erbeutete ein Unbekannter am vergangenen Donnerstag aus einer Gaststätte in der Hauptstraße. Nach Angaben der Polizei hatte sich der mutmaßliche Dieb zwischen 0.15 und 7 Uhr Zugang zu dem Gebäude verschafft, indem er eine Fensterscheibe einschlug. Aus einer unverschlossenen Schublade ließ er 800 Mark mitgehen. Er brach außerdem zwei Geldautomaten auf, um an noch mehr Geld zu kommen. Es entstand Sachschaden in Höhe von 1500 Mark.
Anekdoten aus mündlicher Überlieferung
- „Haberfeldtreiben"
- in Genderkingen im Jahre 1906
- Das Haberfeldtreiben ist ein in einer Art Selbstjustiz
- aufgestelltes Rügegericht zur Verurteilung von
- Gemeindemitgliedern, die gegen Sitte und Brauch
- verstoßen haben. Dabei wurde das Opfer unter
- Schimpf und Schande, meist auch unter Prügeln
- durch das Dorf getrieben.
Ein verheirateter Mann in der Lechstraße wurde beim Ehebruch ertappt. Um ihn wieder auf den rechten Weg zu bringen, holte ihn eine Gruppe von Männern der Gemeinde des Nachts mit Holzscheiten aus dem Haus und trieb ihn zur Mühlbachbrücke an der Hauptstraße. Dort faßte man ihn an den Armen, hängte ihn über das Wasser und drohte, ihn fallenzulassen, wenn er sein Vergehen nicht laut und deutlich mit den Worten „Ich bin ein Ehebrecher! Ich bin ein Ehebrecher!" eingestünde.
Einer der Anführer dieses „Ehrengerichtes" wurde aufgrund dessen zu mehreren Tagen Gefängnis verurteilt.
Eine andere Anekdote aus unserem Dorf, wie sie sich um 1912 zugetragen hat, berichtet von einem groben Streich der Dorfburschen:
Nach einem abendlich/nächtlichen Wirtshausbesuch pflegten junge Burschen oft, laut singend durch das Dorf nach Hause zu ziehen, was manche zur Nacht schlafende Menschen natürlich in ihrer Bettruhe störte. Regelmäßig schimpfte deswegen eine alte Bäuerin zum Fenster hinaus, wenn wieder einmal die johlenden Kerle vorbeikamen. Um diesem „Zankweib" die Leviten zu lesen, faßten sie deshalb einen Plan. Am nächsten Tag kletterten zwei zur üblichen Nachtstunde auf das Dach, ließen an Seilen eine kreuzförmige Pflugschleife (dreieckiges nach unten offenes Holzprügelgestell zum Transport des Pfluges,s.Abb.) genau über dem Fenster der „Alten" herunter und sobald sie das Fenster öffnete, um die jungen Männer wieder zur Ruhe zu ermahnen, ward sie mit dem Holzgestell unter lautem Gelächter gefangen.